Stornierungs- und Erstattungsbedingungen
Stand: 14. Juli 2026 · Version 2026-07-14-v2
1. Unterschied zwischen Stornierung und Widerruf
Eine Stornierung ist der Wunsch des Kunden, den Auftrag nach unseren vertraglichen Bedingungen zu beenden. Ein Widerruf ist die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts durch einen Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Frist.
Für die praktische Berechnung einer Erstattung berücksichtigen wir in beiden Fällen den tatsächlichen Bearbeitungsstand, bereits erbrachte Leistungen und nicht rückholbare Fremdkosten. Bei einem gesetzlichen Widerruf gelten zusätzlich zwingend die gesetzlichen Regeln, insbesondere zum Wertersatz.
2. Grundprinzip der Erstattung
Der Erstattungsbetrag richtet sich danach, wie weit die Bearbeitung des ETA-Antrags zum Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung oder des Widerrufs fortgeschritten ist.
Interne Statusbezeichnungen dienen der transparenten Einordnung. Sie ersetzen keine Einzelfallprüfung. Bei einem Widerruf wird ein etwaiger Wertersatz nach dem Wert der bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistung berechnet. Es wird nicht allein deshalb automatisch die gesamte Servicegebühr einbehalten, weil ein Status technisch auf „In Bearbeitung“ gesetzt wurde.
3. Status „Neu“ – noch keine Bearbeitung begonnen
Der Status „Neu“ bedeutet, dass wir noch nicht mit der inhaltlichen Prüfung, Bearbeitung, Korrektur oder Einreichung begonnen haben und noch keine nicht rückholbaren Kosten entstanden sind.
Wird der Auftrag in diesem Stadium storniert oder wirksam widerrufen, erstatten wir grundsätzlich den vollständig gezahlten Betrag.
Eine rein automatisierte technische Speicherung des Formulars, die Zahlungszuordnung oder die Erstellung einer internen Referenz gilt für sich allein nicht als inhaltlicher Bearbeitungsbeginn.
4. Status „In Bearbeitung“ – Teilleistungen wurden erbracht
Der Status „In Bearbeitung“ bedeutet, dass wir bereits mit einer oder mehreren vereinbarten Tätigkeiten begonnen haben. Dazu können insbesondere gehören:
- Prüfung der Personendaten und Passdaten;
- Prüfung der Passaufnahme oder des Gesichtsbilds;
- Plausibilitäts- oder Vollständigkeitskontrolle;
- Abgleich mehrerer Reisender innerhalb eines Gruppenauftrags;
- Vorbereitung oder Übertragung der Angaben in das behördliche Antragsverfahren;
- Kontaktaufnahme wegen fehlender oder auffälliger Angaben;
- priorisierte interne Bearbeitung im Rahmen eines Expressauftrags.
Bei einer freiwilligen Stornierung können wir den Wert der bereits erbrachten Serviceleistung und tatsächlich entstandene, nicht rückholbare Fremdkosten vom Erstattungsbetrag abziehen.
Bei einem gesetzlichen Widerruf schuldet der Kunde Wertersatz nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört insbesondere, dass der Kunde ausdrücklich verlangt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und den möglichen Wertersatz informiert wurde.
Solange die offizielle ETA-Gebühr noch nicht an die britische Behörde gezahlt wurde, wird dieser noch nicht verbrauchte Kostenanteil grundsätzlich erstattet. Wurde die Gebühr bereits ausgelöst oder bezahlt und ist sie nicht rückholbar, kann sie nicht erstattet werden.
5. Status „Problem“ oder „Rückfrage erforderlich“
Der Status „Problem“ beziehungsweise „Rückfrage erforderlich“ bedeutet, dass wir den Antrag bereits geprüft haben, aber zusätzliche Angaben, eine Bestätigung, eine Korrektur oder ein neues Bild benötigen.
Da zu diesem Zeitpunkt bereits eine Prüfung erfolgt ist, gelten die Grundsätze des Status „In Bearbeitung“. Eine Erstattung kann daher um den Wert der bereits erbrachten Leistung und um nicht rückholbare Fremdkosten gekürzt werden.
Eine fehlende Reaktion des Kunden führt nicht automatisch zu einer vollständigen Erstattung. Hat der Kunde die weitere Bearbeitung durch unvollständige, ungeeignete oder ausbleibende Angaben verhindert, dürfen bereits erbrachte Leistungen angemessen berücksichtigt werden.
6. Status „An Behörde übermittelt“
Dieser Status bedeutet, dass der Antrag an die zuständige britische Stelle übermittelt wurde. Mit der Übermittlung wird die offizielle ETA-Gebühr regelmäßig ausgelöst und ist nach den behördlichen Bedingungen grundsätzlich nicht mehr rückholbar.
Ab diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung des behördlichen Antrags in der Regel nicht mehr möglich. Eine Änderung des Namens, der Passnummer oder anderer wesentlicher Daten kann einen neuen Antrag und neue Gebühren erforderlich machen.
Bei einem gesetzlichen Widerruf bleibt zu prüfen, ob unsere Dienstleistung bereits vollständig erbracht und das Widerrufsrecht wirksam erloschen ist. Ist die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht, kann der Kunde dennoch zum Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen und zur Tragung nicht rückholbarer Fremdkosten verpflichtet sein.
7. Status „Abgeschlossen“ – Dienstleistung vollständig erbracht
Der Status „Abgeschlossen“ bedeutet, dass die vertraglich geschuldeten Tätigkeiten vollständig erbracht wurden. Dazu gehört je nach Auftrag insbesondere die Prüfung, Vorbereitung und Einreichung sowie die Weiterleitung der verfügbaren Bestätigung, Entscheidung oder Abschlussmitteilung.
Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und bestätigt, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, besteht nach vollständiger Erbringung grundsätzlich kein Widerrufsrecht mehr.
Eine Erstattung wegen bloßer Meinungsänderung, Änderung der Reiseplanung, Nichtantritt der Reise, verspäteter Beantragung, Ablehnung durch die Behörde oder späterer Grenzentscheidung ist nach vollständiger ordnungsgemäßer Leistung grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Behördliche Ablehnung oder zusätzliche Prüfung
Die Entscheidung über einen ETA-Antrag trifft ausschließlich die zuständige britische Behörde. Eine Ablehnung, verzögerte Entscheidung oder zusätzliche Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass unsere Serviceleistung mangelhaft war.
Die offizielle ETA-Gebühr wird nach Einreichung grundsätzlich nicht erstattet, auch wenn der Antrag abgelehnt wird. Unsere Servicevergütung wird ebenfalls nicht allein deshalb erstattet, weil der gewünschte behördliche Erfolg ausbleibt, sofern wir die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht haben.
Gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen, wenn die Ablehnung oder ein Schaden auf einem von uns zu vertretenden Fehler beruht.
9. Expresszuschlag
Der Expresszuschlag vergütet die priorisierte interne Bearbeitung. Er ist vollständig erstattungsfähig, solange die Expressbearbeitung noch nicht begonnen hat.
Hat die priorisierte Bearbeitung bereits begonnen, kann der Wert der tatsächlich erbrachten Expressleistung bei der Erstattung berücksichtigt werden. Wurde die versprochene interne Priorisierung aus einem von uns zu vertretenden Grund nicht erbracht, erstatten wir den Expresszuschlag ganz oder teilweise.
Eine lange behördliche Bearbeitungszeit begründet allein keinen Anspruch auf Erstattung des Expresszuschlags, weil Express keine schnellere Behördenentscheidung verspricht.
10. Mehrere Reisende und Teilstornierungen
Bei einem Gruppenauftrag wird der Bearbeitungsstand für jede antragstellende Person einzeln betrachtet. Es kann daher vorkommen, dass für eine Person noch eine vollständige Erstattung möglich ist, während für eine andere Person bereits Leistungen erbracht oder Behördengebühren ausgelöst wurden.
Rabatte können an die ursprünglich bestellte Personenzahl geknüpft sein. Wird nur ein Teil des Gruppenauftrags storniert, darf der Preis der verbleibenden Anträge auf den Preis angepasst werden, der bei dieser geringeren Personenzahl gegolten hätte, soweit dies transparent und rechtlich zulässig ist.
11. Falsche Angaben, neuer Reisepass und erneuter Antrag
Beruht ein erforderlicher neuer Antrag auf falschen, unvollständigen oder verspätet korrigierten Kundendaten, auf einem neuen Reisepass oder auf einer Änderung der Reiseunterlagen, können eine neue Servicevergütung und eine neue offizielle ETA-Gebühr anfallen.
Hat UK ETA Service DE einen vom Kunden korrekt übermittelten Datensatz schuldhaft falsch übertragen, gelten die gesetzlichen Mängel- und Schadensersatzrechte. Wir prüfen dann insbesondere eine kostenfreie Korrektur, erneute Bearbeitung oder Erstattung erforderlicher Wiederholungskosten.
12. Doppelte Zahlungen und doppelte Anträge
Eine nachweisliche Doppelzahlung für denselben Auftrag wird vollständig zurückerstattet.
Ein doppelter behördlicher Antrag wird nicht automatisch vollständig erstattet. Maßgeblich ist, wer die Doppelbeantragung verursacht hat und ob die Serviceleistung beziehungsweise die Behördengebühr bereits erbracht oder ausgelöst wurde.
13. Nicht erbrachte oder mangelhafte Leistung
Wird eine bezahlte Leistung von uns nicht erbracht oder ist sie mangelhaft, beschränken diese Bedingungen keine gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Erstattung oder Schadensersatz.
Der Kunde soll uns den Fehler möglichst unverzüglich mitteilen und eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Abhilfe geben, sofern dies im Einzelfall zumutbar ist.
14. Höhe des Wertersatzes bei Widerruf
Ein gesetzlicher Wertersatz richtet sich nach dem Verhältnis der bis zum Widerruf erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung. Bei der Bewertung können insbesondere der konkrete Arbeitsaufwand, die bereits abgeschlossenen Bearbeitungsschritte und nicht rückholbare Fremdkosten berücksichtigt werden.
Der Gesamtpreis ist die Obergrenze des Wertersatzes. Ein pauschaler Einbehalt darf den tatsächlichen Wert der bis zum Widerruf erbrachten Leistung nicht unangemessen überschreiten.
15. So erklären Sie Stornierung oder Widerruf
Die Erklärung kann per E-Mail an service@etaservice.de erfolgen. Sie sollte möglichst folgende Angaben enthalten:
- Name der bestellenden Person;
- E-Mail-Adresse der Bestellung;
- Antrags- oder Gruppenreferenz;
- Namen der betroffenen Reisenden;
- eindeutige Erklärung, ob der gesamte Auftrag oder nur einzelne Anträge beendet werden sollen.
Für einen gesetzlichen Widerruf ist keine Begründung erforderlich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die eindeutige Erklärung bei uns eingeht.
16. Bearbeitung und Auszahlung von Erstattungen
Wir bestätigen den Eingang und prüfen den Bearbeitungsstand. Bei einem gesetzlichen Widerruf erfolgt die Rückzahlung nach den gesetzlichen Fristen. Bei einer freiwilligen Stornierung bearbeiten wir die Erstattung grundsätzlich ohne unangemessene Verzögerung.
Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für die Rückzahlung berechnen wir keine eigenen Gebühren.
Die tatsächliche Gutschrift kann je nach Bank, Kartenanbieter oder Zahlungsdienstleister zusätzliche Bearbeitungszeit beanspruchen.
17. Nachweis des Bearbeitungsstands
Zur Prüfung einer Erstattung dürfen wir interne Zeitstempel, Statusänderungen, Bearbeitungsprotokolle, Korrekturanfragen, Zahlungsdaten, behördliche Übermittlungsbestätigungen und die beim Checkout gespeicherten Zustimmungserklärungen heranziehen.
18. Gesetzliche Rechte
Diese Stornierungs- und Erstattungsbedingungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte. Dies gilt insbesondere bei Doppelzahlungen, nicht erbrachten Leistungen, von uns verursachten Fehlern oder sonstigen Fällen, in denen ein gesetzlicher Erstattungs-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzanspruch besteht.